Allgemeine Informationen zur Anmeldung und Aufnahme

 

Anmelden können sich erwachsene Personen, bei denen der Verdacht auf eine Traumafolgestörung besteht. Dieser Verdacht sollte wenn möglich durch ein ärztliches Attest begründet sein.

Wir nehmen vorrangig traumatisierte Geflüchtete auf, die Folter, Krieg, Missbrauch und andere Formen von schwerer Gewalt erlebt haben. Das BFU bietet keine Behandlung für Täter*innen an.

Weitere Kriterien für die Anmeldung und Aufnahme sind (fehlende deutsche) Sprachkenntnisse, Aufenthaltsstatus, Versicherungsstatus und (fehlende) anderweitige Unterstützung.

Klient*innen, bei denen eine Kontraindikation für eine ambulante Behandlung vorliegt (z.B. aufgrund von akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, akuter psychotischer Symptomatik, o.ä.), können nicht im BFU aufgenommen werden.

Anmeldung

Bitte fragen Sie zunächst telefonisch an oder kontaktieren Sie uns per Mail.

Telefonnummer: 0731 88 07 08 90

E-Mail: bfu@rehaverein.de

Wenn eine Anmeldung möglich und sinnvoll erscheint, bekommen Sie den Anmeldebogen und Informationen zu den notwendigen Dokumenten zugeschickt.

Für die Anmeldung benötigen wir zusätzlich zum Anmeldebogen eine Ausweiskopie sowie die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und, wenn möglich, ein ärztliches Attest. Außerdem bitten wir dringend darum, wenn möglich der Anmeldung Kopien von Unterlagen zum Asylverfahren und falls vorhanden Kopien von ärztlichen Berichten beizulegen. Bitte schicken Sie uns keine Originalunterlagen zu.

Aufnahmekriterien

Wichtig für die Anmeldung ist, dass folgende Kriterien erfüllt sind:

1. Eine Traumafolgestörung ist ärztlich attestiert bzw. es liegt ein dringender Verdacht auf eine Traumafolgestörung vor.

2. Folter-, Fluchterfahrungen oder staatliche Verfolgung liegen vor.

3. Eine Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder parastaatlichen Organ lag bzw. liegt nicht vor.

Erstgespräch

Sind die Anmeldeunterlagen vollständig, erfolgt die Einladung zu einem Erstgespräch. Das Erstgespräch dauert 60-90 Minuten und wird von der Therapeutischen Leiterin und der bereichsverantwortlichen Sozialarbeiterin des BFU durchgeführt. Bei Bedarf ist bei dem Gespräch auch ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin anwesend.

Im Erstgespräch erfolgt eine erste Abklärung des Unterstützungsbedarfs und es werden Informationen zum Behandlungsangebot im BFU vermittelt.

Entscheidung über die Aufnahme

Über die Aufnahme zur Psychotherapie und psychosozialen Beratung wird in den darauffolgenden Wochen im Rahmen eines „Clearingteams“ entschieden. Dabei werden verschiedene Aufnahmekriterien (Störungsbild, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse, Versicherungsstatus, etc.) und die zur Verfügung stehenden Ressourcen abgewogen.

Die Rückmeldung über die Aufnahme erfolgt nach der Entscheidung des Clearingteams.