Psychotherapie im BFU
Im BFU behandeln wir Menschen, die unter den psychischen Folgen eines Traumas leiden.
Ein psychisches Trauma ist eine seelische Verletzung, die durch das Erleben von Krieg, Gewalt, Menschenhandel, Folter und anderen schlimmen Ereignissen entstehen kann. Mehr Informationen zum Thema Trauma und Traumafolgestörungen finden Sie unter Weiterführende Informationen. Psychotherapie kann für die Heilung von Traumafolgestörungen sehr hilfreich sein.
Wir bieten Psychotherapie vorrangig für geflüchtete Menschen an, die einen erschwerten Zugang zur Regelversorgung haben (z.B. aufgrund der Sprache) oder die aufgrund der schweren Traumatisierung und einer schwierigen psychosozialen Situation spezialisierten Behandlungsbedarf haben.
Im BFU werden Methoden aus verschiedenen Therapierichtungen (u.a. Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Therapie) angewendet. Die Therapie ist dabei auf die besonderen Bedarfe von geflüchteten Menschen in Deutschland ausgerichtet. Auch ein kultursensibles Vorgehen ist uns in der Therapie wichtig.
Bei der Psychotherapie finden regelmäßige Gespräche mit Psychotherapeut*innen statt. Im BFU machen wir die Gespräche entweder auf Deutsch, auf Englisch oder mithilfe von Dolmetscher*innen.
Neben der Psychotherapie gibt es auch andere Formen der Behandlung von psychischen Erkrankungen, so können z.B. Medikamente wie Psychopharmaka helfen. Im BFU gibt es allerdings keine psychiatrische Behandlung, d.h. wir verschreiben keine Medikamente.
In den ersten Stunden nach der Aufnahme stellen Therapeut*innen viele Fragen und teilen auch Fragebögen aus. Diese Phase nennt man Diagnostik.
Dann kommt die Psychotherapie. Im Allgemeinen ist das Ziel der Psychotherapie, die Traumafolgestörungen zu heilen oder zumindest die Symptome zu verbessern. Es gibt verschiedene Wege wie man ein Trauma überwinden kann. Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin bespricht mit Ihnen, welches Vorgehen für Sie persönlich am besten ist.
Manchmal ist es notwendig, dass man für das Asylverfahren einen Bericht über die Therapie vorlegt. Wenn man im BFU in Therapie ist, kann der/die Therapeut*in gemeinsam mit der Ärztin im BFU eine Stellungnahme für das Asylverfahren schreiben.