Folter hat eine lange Geschichte – in manchen mittelalterlich geprägten Städten werden frühere Praktiken der Folter in entsprechenden Museen sogar als touristische Attraktion vermarktet. Mittlerweile gibt es zahlreiche Praktiken der Folter , die weniger sichtbare Spuren wie Narben hinterlassen. Doch trotz des internationalen Verbots von Folter dokumentierte Amnesty International in den vergangenen Jahren Folter in mehr als dreiviertel aller Länder. Folter ist also nach wie vor eine weitverbreitete Praxis sowohl von staatlichen als auch nicht-staatlichen Akteur*innen, um Macht und Gewalt durchzusetzen, Informationen zu erlangen, oppositionelle Bewegungen sowie Andersdenkende zu unterdrücken und sie in ihrer seelisch-körperlichen Integrität anzugreifen und ihrer Subjektivität zu berauben.

Es gibt zahlreiche Gesetze, Konventionen und Übereinkommen gegen Folter, die auf unterschiedliche Definitionen von Folter zurückgreifen. Ein interdisziplinäres Forschungsprojekt der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beschäftigte sich eingehend mit der Frage nach einer umfassenden Definition und einigte sich auf folgende Formulierung, die sowohl den Grund des Folterverbots (uneingeschränkte Achtung der Subjektivität des Menschen) als auch das besondere Macht-Ohnmachts-Verhältnis in der Foltersituation widerspiegelt:

„Folter ist eine staatlich oder parastaatlich veranlasste oder gebilligte Zufügung von seelischen und/oder körperlichen Schmerzen und/oder Leiden, durch die eine Person in einer Bemächtigungslage ihrer Subjektivität beraubt wird oder beraubt werden soll.“

(Aus: Altenhain et al. (2013). Interdisziplinäre Herleitung eines Folterbegriffs. In Altenhain, K., Görling, R. & Kruse, J., Die Wiederkehr der Folter? Interdisziplinäre Studien über eine extreme Form der Gewalt, ihre mediale Darstellung und ihre Ächtung, S. 50f. Göttingen: V&R unipress).

Eine ausführliche Darstellung der Geschichte der Folter und was gegen sie getan wird und weiter getan werden kann, verfasste Urs M. Fiechtner im 2008 erschienenen Band „Folter – Angriff auf die Menschenwürde“ (erschienen in der Edition Menschenrechte im Horlemann-Verlag, Bad Honneff). Einige Auszüge aus diesem Buch wurden mit freundlicher Genehmigung des Verlags für diese Website vom Autor bearbeitet und ergänzt und sind hier zu lesen.

Das grundlegende Dokument für Menschenrechtsarbeit ist und bleibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die im Jahr 1948 von der UN-Generalversammlung beschlossen wurde (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948). Sie umfasst in 30 Artikeln grundlegende Ansichten über Rechte, die jedem Menschen zustehen. Die ursprüngliche Version der AEMR ist hier als PDF einzusehen. Da die AEMR als dynamisches Dokument zu betrachten ist, das auch heute und in Zukunft Menschen Schutz gewähren soll, hat Amnesty International eine diskriminierungssensible deutsche Übersetzung der Erklärung verfasst, die unter folgendem Link abrufbar ist:

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte