Finanzielle Förderung des BFU
Einnahmen aus öffentlicher Hand erhält das BFU vom Land Baden-Württemberg, von der Stadt Ulm und im Rahmen des Akutprogramms für besonders Schutzbedürftige durch das Bundesfamilienministerium.
Gefördert vom
Einen weiteren Baustein in der Gesamtfinanzierung bilden Einnahmen aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).
Im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 wird die Arbeit des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm gemeinsam mit dem Projektpartner Refugio Villingen-Schwenningen e.V. durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF) gefördert. Zielgruppe sind Geflüchtete in der Aufenthaltsgestattung sowie mit einem anerkannten Aufenthalt:
Das AMIF-Projekt AM18-BW4586 „Psychotherapeutische & Psychosoziale Hilfen für psychisch erkrankte Drittstaatsangehörige“ richtet sich an 180 besonders schutzbedürftige anerkannte und Schutzsuchende Drittstaatsangehörige mit einer oder mehreren Traumafolgestörungen und umfasst deren Identifizierung sowie bedarfsorientierte Behandlung. Die Identifizierung folgt einem mehrstufigen Prozess aus offenen Sprechstunden, Clearing, Erstgesprächen und Diagnostik. Die Behandlung umfasst Krisenintervention, Psychotherapie, Stellungnahmen, Psychosoziale Einzel- und Gruppenarbeit. Die Sicherstellung geschulter Sprachmittlung einschließlich Supervision von Dolmetscher*innen ist obligatorisch. Darüber hinaus leistet das Projekt einen Beitrag zur Qualifizierung des Regelsystems durch telefonische Fachberatung, Fachvorträge und Schulungsangebote.
Das BFU und der lokale Projektpartner, die Psychologische Familien- und Lebensberatung der Caritas Ulm, sind zusammen mit Refugio Villingen-Schwenningen seit 2015 in der Förderung durch den „Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen“ (ZEF) der Diözese Rottenburg -Stuttgart.
Inzwischen erhalten das BFU und seine Projektpartner anstelle der bisherigen Projektförderung die sogenannte Strukturförderung, was die Planungssicherheit erhöht.
Obwohl das Aufnahmeprogramm für die Jesiden im Rahmen des Sonderkontingents Mitte 2018 endete, hat sich die Landesregierung dazu entschließen können, die bereits laufenden therapeutischen Maßnahmen bis Ende 2021 weiter zu finanzieren. Wir können somit einige kunsttherapeutische Gruppen für jesidische Frauen, Mädchen und Kinder weiterhin über das Regierungspräsidium Karlsruhe abrechnen.