Finanzielle Förderung des BFU

Einnahmen aus öffentlicher Hand erhält das BFU vom Land Baden-Württemberg, von der Stadt Ulm und im Rahmen des Akutprogramms für besonders Schutzbedürftige durch das Bundesfamilienministerium.

Gefördert vom

         

 
Einen weiteren Baustein in der Gesamtfinanzierung bilden Einnahmen aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).

Im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 wird die Arbeit des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm gemeinsam mit dem Projektpartner Refugio Villingen-Schwenningen e.V. durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfond (AMIF) gefördert. Zielgruppe sind Geflüchtete in der Aufenthaltsgestattung sowie mit einem anerkannten Aufenthalt:

Das AMIF-Projekt AM18-BW4586 „Psychotherapeutische & Psychosoziale Hilfen für psychisch erkrankte Drittstaatsangehörige“ richtet sich an 180 besonders schutzbedürftige anerkannte und Schutzsuchende Drittstaatsangehörige mit einer oder mehreren Traumafolgestörungen und umfasst deren Identifizierung sowie bedarfsorientierte Behandlung. Die Identifizierung folgt einem mehrstufigen Prozess aus offenen Sprechstunden, Clearing, Erstgesprächen und Diagnostik. Die Behandlung umfasst Krisenintervention, Psychotherapie, Stellungnahmen, Psychosoziale Einzel- und Gruppenarbeit. Die Sicherstellung geschulter Sprachmittlung einschließlich Supervision von Dolmetscher*innen ist obligatorisch. Darüber hinaus leistet das Projekt einen Beitrag zur Qualifizierung des Regelsystems durch telefonische Fachberatung, Fachvorträge und Schulungsangebote.

   

Das BFU und der lokale Projektpartner, die Psychologische Familien- und Lebensberatung der Caritas Ulm, sind zusammen mit Refugio Villingen-Schwenningen seit 2015 in der Förderung durch den „Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen“ (ZEF) der Diözese Rottenburg -Stuttgart.

Inzwischen erhalten das BFU und seine Projektpartner anstelle der bisherigen Projektförderung die sogenannte Strukturförderung, was die Planungssicherheit erhöht.

Obwohl das Aufnahmeprogramm für die Jesiden im Rahmen des Sonderkontingents Mitte 2018 endete, hat sich die Landesregierung dazu entschließen können, die bereits laufenden therapeutischen Maßnahmen bis Ende 2021 weiter zu finanzieren. Wir können somit einige kunsttherapeutische Gruppen für jesidische Frauen, Mädchen und Kinder weiterhin über das Regierungspräsidium Karlsruhe abrechnen.

      

Die Unterstützung durch Amnesty International sowie durch Stiftungen, die sich dem Menschrechtsschutz verschrieben haben, ist uns besonders wichtig. Dadurch können politisch-strukturelle Ungerechtigkeiten in der öffentlichen Finanzierung bei der Versorgung von traumatisierten Geflüchteten zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Ähnlich wie bei den „Menschenrechtsorganisationen und Stiftungen“ liegt von jeher ein Schwerpunkt der Finanzierung des BFU auf Spenden und Fördereinnahmen. Das BFU ist ein PSZ mit psychotherapeutischer Schwerpunktsetzung, es versteht sich aber seit jeher auch als Menschenrechtszentrum. Insofern sind Spenden und Förderbeiträge neben dem wichtigen finanziellen Aspekt auch Ausdruck der Solidarität der Zivilgesellschaft mit dem BFU und mittelbar mit seinen Klient*innen.