Finanzielle Förderung des BFU

Einnahmen aus öffentlicher Hand erhalten wir von der Europäischen Union (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds), vom Land Baden-Württemberg, von der Stadt Ulm und vom Bundesfamilienministerium. Weitere Mittel erhalten wir von der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Wegrand-Stiftung, der Geschwister-Moegling-Stiftung sowie durch Spenden.

         

 
Förderung durch den Asyl- Migrations- und Integrationsfond (AMIF) der Europäischen Union:

Im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 werden wir gemeinsam mit der Psychologischen Familien- und Lebensberatung (PFL) der Caritas Ulm-Alb-Donau mit einer Summe von insgesamt 1.018.528,83 € durch den Asyl,- Migrations- und Integrationsfond (AMIF) der Europäischen Union gefördert. Im Rahmen des Kooperationsprojekts erhalten traumatisierte Geflüchtete aus der Region Ulm und Umgebung psychotherapeutische Behandlung sowie psychosoziale Beratung. Das Behandlungskonzept ist dabei speziell auf die besonderen Bedarfe dieser Zielgruppe abgestimmt. Besonderheiten des Angebots sind u.a. die eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeut:innen und Sozialarbeiter:innen sowie der Einsatz von geschulten und supervidierten Sprachmittler:innen. Das BFU ist dabei auf die Behandlung von traumatisierten Geflüchteten ab 18 Jahre spezialisiert, die PFL auf die Behandlung von traumatisierten geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Kooperationsprojektes ermöglicht eine besondere Berücksichtigung der speziellen Bedarfe von Familiensystemen. Darüber hinaus erhalten über dieses Projekt die durch den „IS“ traumatisierten Jesid:innen, die über das Sonderkontingent des Landes Baden-Württemberg nach Ulm gekommen sind, ein kunsttherapeutisches Angebot. Über die PFL werden zudem geflüchtete Familien mit kleinen Kindern mit aufsuchender Beratung durch Familienbegleiter:innen unterstützt. Dieses besondere Angebot erfolgt mit geschultem Personal der katholischen Schwangerenberatung (KSB) der Caritas Ulm-Alb-Donau. Insgesamt sollen mit dem Projekt mindestens 200 besonders schutzbedürftige Geflüchtete begünstigt werden.

Projektname: Psychosoziale Betreuung und psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Geflüchteten im Behandlungszentrum für Folteropfer Ulm (BFU) und der Psychologischen Familien- und Lebensberatung der Caritas Ulm (PFL)
Aktenzeichen: 9168-2023-0137
Projektziel: Begünstigung von mindestens 200 traumatisierten, besonders schutzbedürftigen Geflüchteten mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1, §24 und § 25 Absatz 1 und 2 AufenthG
Projektlaufzeit: 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
Projektvolumen: 1.131.698,70 €
Davon Förderung durch den AMIF: 1.018.528,83 €

Das BFU und der lokale Projektpartner, die Psychologische Familien- und Lebensberatung der Caritas Ulm, sind zusammen mit Refugio Villingen-Schwenningen seit 2015 in der Förderung durch den „Zweckerfüllungsfonds Flüchtlingshilfen“ (ZEF) der Diözese Rottenburg -Stuttgart.

Inzwischen erhalten das BFU und seine Projektpartner anstelle der bisherigen Projektförderung die sogenannte Strukturförderung, was die Planungssicherheit erhöht.

Obwohl das Aufnahmeprogramm für die Jesiden im Rahmen des Sonderkontingents Mitte 2018 endete, hat sich die Landesregierung dazu entschließen können, die bereits laufenden therapeutischen Maßnahmen bis Ende 2021 weiter zu finanzieren. Wir können somit einige kunsttherapeutische Gruppen für jesidische Frauen, Mädchen und Kinder weiterhin über das Regierungspräsidium Karlsruhe abrechnen.

      

Die Unterstützung durch Amnesty International sowie durch Stiftungen, die sich dem Menschrechtsschutz verschrieben haben, ist uns besonders wichtig. Dadurch können politisch-strukturelle Ungerechtigkeiten in der öffentlichen Finanzierung bei der Versorgung von traumatisierten Geflüchteten zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Ähnlich wie bei den „Menschenrechtsorganisationen und Stiftungen“ liegt von jeher ein Schwerpunkt der Finanzierung des BFU auf Spenden und Fördereinnahmen. Das BFU ist ein PSZ mit psychotherapeutischer Schwerpunktsetzung, es versteht sich aber seit jeher auch als Menschenrechtszentrum. Insofern sind Spenden und Förderbeiträge neben dem wichtigen finanziellen Aspekt auch Ausdruck der Solidarität der Zivilgesellschaft mit dem BFU und mittelbar mit seinen Klient*innen